
BierkulturGemeinschaftGenuss
Wir sind ein gemeinschaftlicher Verein mit über 190 Mitgliedern aus Leutkirch im Allgäu, der die Bierkultur liebt – von der Braukunst bis zum geselligen Beisammensein.
Wir fördern die Bierkultur und die gemeinsame Freude am Biergenuss. Dabei legen wir Wert auf einen respektvollen und verantwortungsbewussten Umgang mit Bier.
Bei uns treffen sich Menschen, die Bier lieben – zum Austausch, zum Lachen und zum gemeinsamen Genießen. Wir sind für alle offen.
Ob aktueller Leutkircher, ehemaliger Einwohner oder stark verbunden - wir sind stolz auf unsere Heimat und freuen uns, die lokale Gemeinschaft zu bereichern.
Alle rechtlichen Grundlagen des Vereins – transparent und vollständig einsehbar.
Alle Events auf einen Blick – als Mitglied bist du bei allen dabei.
Als Mitglied kannst du hier dein SEPA-Lastschriftmandat erteilen oder deine persönlichen Daten aktualisieren.
Erteile dem Verein ein SEPA-Basislastschriftmandat für den jährlichen Beitragseinzug von derzeit 10 €. Das Mandat kann jederzeit widerrufen werden.
Teile dem Vorstand Änderungen deiner persönlichen Daten mit – zum Beispiel neue Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.
Werde Teil der Bierfreunde Leutkirch. Der Jahresbeitrag beträgt derzeit 10 €.
Jede volljährige Person, die Freude an Bierkultur hat – ob in Leutkirch zu Hause, weggezogen oder einfach mit der Stadt verbunden.
10 € im Jahr, bequem per SEPA-Lastschrift.
Den Mitgliedsantrag hier auf der Seite online ausfüllen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme und meldet sich per E-Mail.
Unsere Veranstaltungen sind für Mitglieder. Werde einfach Mitglied – für 10 € im Jahr bist du dann bei allen Veranstaltungen dabei.
Stammtische in Leutkircher Wirtschaften, Ausflüge zu Brauereien, Verkostungen und Vereinsfeste. Die nächsten Termine stehen weiter oben unter „Kommende Veranstaltungen“.
Hier auf der Webseite, per E-Mail-Newsletter und in der WhatsApp-Gruppe für Mitglieder.
Ja, mit einer schriftlichen Erklärung an den Vorstand und einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalenderjahres (§ 3 der Satzung).